Anthropic hat einer Einigung zugestimmt und wird 1,5 Milliarden US-Dollar zahlen, um eine Urheberrechtsklage von rund 500.000 Autor:innen zu begleichen, deren Bücher ohne Erlaubnis zum Training des KI-Modells Claude verwendet wurden. Die Vereinbarung gilt als einer der bisher größten Vergleiche im Bereich Urheberrecht und KI. Sie illustriert die wachsende Relevanz von Trainingsdaten und rechtlichen Rahmenbedingungen für KI-Anbieter.
Hintergrund der Klage
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Texte aus inoffiziellen Online-Datenbanken für das Training ihrer Modellarchitektur nutzen dürfen. Laut den Kläger:innen wurden über zwei Piraterie-Bibliotheken rund eine halbe Million Bücher und weitere Texte eingespielt, davon jedes mit rund 3.000 Dollar entschädigt. Der zuständige Richter in San Francisco hatte zuvor entschieden, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bücher für KI-Training grundsätzlich von US-amerikanischem „Fair Use“-Recht gedeckt sein kann – ausgenommen jedoch nachweislich illegal beschaffte Werke.
Die Einigung wird voraussichtlich als Signal für weitere Verfahren gegen Tech-Unternehmen wie OpenAI, Microsoft und Meta gewertet, deren KI-Systeme ebenfalls mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurden. Besonders für Unternehmen im KI-Sektor verdeutlicht der Fall, dass die Herkunft und Lizenzierung der Trainingsdaten entscheidend bleibt, um langwierige Klagen und hohe Vergleichssummen zu vermeiden. Für die Kreativbranche bedeutet die Entscheidung eine stärkere Verhandlungsposition im Hinblick auf die Vergütung und Nutzung ihrer Werke durch KI-Anbieter.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig – die Einigung muss durch das Gericht bestätigt werden. Anthropic hat sich verpflichtet, die fraglichen Datensätze zu löschen, bleibt aber für künftige Ansprüche offen. Vom Ausgang des Falls könnten weitere Lizenzmodelle und Standards für KI-Trainingsdaten abhängen, die auch für Unternehmen im deutschsprachigen Raum maßgeblich werden. KI-Entwickler und Unternehmer erhalten damit erstmals klare Indikatoren, wie das Risiko bei der Verwendung fremder Inhalte einzuschätzen ist.
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